Termine
Eckdaten - Schuljahr 2018/2019
13.08.2018 Erster Schultag
17.08.2018 Drachenbootrennen (Alperstedter See) – Teilnahme aller Kl.
22.08.2018 Elternversammlungen der Klassen 5 bis 10
18.00 Uhr - 19.20 Uhr: Wahl der Klassenelternsprecher/Klassenraum
19.30 Uhr bis 20.15 Uhr: Wahl der Schulelternvertretung/Speiseraum
23.08.2018 BIZ-Besuch Klassenstufe 9a R-Schüle
24.08.2018 Abgabe/Wahl Klassenelternsprecher (V.: Klassenlehrer/im Sekret.)
24.08.2018 Abgabe Liste –päd.Förderung V: Klassenleiter
31.08.2018 BIZ-Besuch Klassenstufe 9 H+Z-Schüler-03.09.-07.09.18 Berufsorientierung Klassenstufe 8
04.09.2018 BIZ-Besuch Klassenstufe 9b R-Schüler
10.09.2018 Abgabe Fachgruppen-Arbeitsplan (V.: Fachgruppenleiter)
18.09.2018 2.Projekttag – PA Kl.10a/b
21.09.2018 Abgabe Klassenleiterplan (V.: Klassenlehrer)
19./20.09.2018 19. SWE Ausbildungsmesse (Teilnahme nach Wunsch)
27.09.2018 Mathematikolympiade (je 2 Schüler jeder Klasse)
01.10.18-12.10.18 Herbstferien
22.10.-26.10.18 Betriebspraktikum Klassenstufe 10 /Z10-Schüler Klasse 9
07.11.2018 1. Elternsprechtag
30.11.2018 1. Ferientag zur freien Verfügung
26.11.-07.12.18 Betriebspraktikum / nur Z-Schüler
29.11.2018 Abgabe Entwurf PA Klasse 10
21.12.18-04.01.19 Weihnachtsferien
18.01.2019 „Guten Tag 4. Klasse“ (Tag der offenen Tür)
04.02.-06.02.19 Winterlager in Heubach
05.02.2019 Testverfahren Klasse 7
25.01.2019 3. Projekttag PA (Klasse 10)
08.02.2019 Zeugnistermin (Ausgabe Halbjahreszeugnisse)
11.02.19-15.02.19 Winterferien
Einweisung PA-Arbeit / 9R1 / 9R2
18.02.2019 Abgabe der PA (Klasse 10) gegen Unterschrift im Sekretariat
25.02.-08.03.19 Betriebspraktikum für 9. - H-Schüler + Z-Schüler
27.02.2019 Klassenstufe 6 - Kompetenztest Deutsch
05.03.2019 Klassenstufe 6 - Kompetenztest Mathematik
07.03.2019 Klassenstufe 6 - Kompetenztest Englisch mündlicher Test
26.02.2019 Klassenstufe 8 - Kompetenztest Englisch
28.02.2019 Klassenstufe 8 - Kompetenztest Mathematik
06.03.2019 Klassenstufe 8 - Kompetenztest Deutsch
13.03.2019 2. Elternsprechtag
18.03.2019 2. Ferientag zur freien Verfügung
16.03. – 22.03.2019 Londonfahrt 10a/b und 9b
21.03.2019 Känguru-Wettbewerb (Mathematik)
21.03.2019 Abgabe des PA- Vertrages 9R1 / 9R2
11.03.-15.03.19 Berufsorientierung Klassenstufe 7
08.04.-12.04.19 Vorprüfungswoche
Experimentiertag
05.04.19-27.04.19 Osterferien
02./03.05.2019 1. Projekttag Klasse 9R1 / 9R2 (PA)
02./03.05.2019 Präsentation PA Klasse 10
31.05.2019 Ferientag
29.05.2019 Letzter Schultag der Abschlussschüler/Hauptschüler/Realschüler
03.06.2019 Realschulprüfung – Deutsch (schriftlich)
04.06.2019 Qualifizierende Hauptschulprüfung – Deutsch (schriftlich)
05.06.2019 Realschulprüfung – Mathematik (schriftlich)
06.06.2019 Qualifizierende Hauptschulprüfung – Mathematik (schriftlich)
07.06.2019 Realschulprüfung 1. Fremdsprache/Englisch (schriftlich)
12.06.2019 Praktische Prüfung vom Schüler gewählten Wahlpflichtfach
17.06.-26.06.19 Betriebspraktikum Klasse 8a /8b /9R-Schüler
24.06.2019 Hauptprüfungstag
24.06.-04.07.19 Zeitraum der mündlichen Prüfungen
01.07.-05.07.19 Projektwoche
Montag: Sportfest
Dienstag: Sprachentag /Nat.-Tag
Mittwoch: Schwimmfest
Donnerstag: Kulturtag
Freitag: Zeugnisausgabe (Klassen 5 bis 9)
04.07.2019 Abschlussfeier 9H/10R im Erfurter Rathaus / Beginn:17.00 Uhr
(Termin vorläufig!)
05.07.2019 Letzter Schultag / Zeugnistermin Klasse 5 bis 9
08.07.19-16.08.19 Sommerferien
Projektarbeiten
Präsentation der Projektarbeiten unserer Schüler der zehnten Klassen
Jedes Jahr haben die Schüler/innen der zehnten Klassen die Möglichkeit, ihre eigenen Projektarbeiten zu präsentieren und ein eigenständiges Produkt des Fleißes und der harten Arbeit vorzustellen, die diese Arbeiten mit sich bringen.
Jede einzelne Gruppe konnte sich kreativ ausleben und an selbstgewählten Themen arbeiten, für die sich die Schüler/innen begeistern konnten. Ob Sport, Mode, Musik, die Vergangenheit oder die Technik der Zukunft, die Präsentationen der Projektarbeiten boten viel Abwechslung und eine bunte Mischung unterschiedlichster Themen.
Auch wenn die Festlegung auf ein Thema, die langwierige Arbeit an den Projekten und die Vorbereitung der Präsentation mit viel Anstrengung verbunden war, so konnte man den Schüler/innen doch die Freude ansehen, die der erfolgreiche Abschluss eines eigenen Projektes mit sich bringt.
Doch nicht nur für die Teams war die Vorstellung und damit der Abschluss der Projektarbeiten etwas Besonderes, sondern auch für die Mentoren, für die es ein Vergnügen war, die Gruppen bei der Vorstellung ihres Produktes zu beobachten.
Gäste waren, wie schon in den vergangenen Schuljahren, die Schüler der 9.Klassen. Sie konnten schon mal sehen, was so alles machbar ist.
Elternbrief SJ 2017-2018
Elternbrief Nr. 1
Schuljahr 2017/2018
Staatliche Regelschule Stotternheim
Gau-Algesheimer Straße 2
99095 Stotternheim
Telefon: 036204/70279 Fax: 036204/52733
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Sehr geehrte Eltern,
die Schulleitung und das Lehrerkollegium der Staatlichen Regelschule Stotternheim wünschen Ihnen und Ihren Kindern einen guten Start und einen erfolgreichen Verlauf des Schuljahres 2017/2018. Ich persönlich freue mich, mit Ihnen unsere stets kooperative und vertrauensvolle Art der Zusammenarbeit fortsetzen zu können
Im Folgenden möchten ich Ihnen wie gewohnt einige Dinge mitteilen, die für einen reibungslosen und erfolgreichen Ablauf des Schuljahres sorgen sollen. Nehmen Sie sich bitte für das Durchlesen etwas Zeit!
Weitere Hinweise über Projekte und Vorhaben können Sie laufend auf unserer Homepage unter:
nachlesen. Dort sind auch die jeweils aktuellen Vertretungspläne und verschiedene Vordrucke (z. B. Freistellungen vom Unterricht) einzusehen!
1. Klassenbesetzung
5a Herr Schein 5b Herr Voss
6a Herr Lincke
7a Frau Altenburg 7b Frau Nicolai
8a Herr Labitzke 8b Frau Wallisch
9a Frau Bläß 9b Frau Merkel
10a Frau Staub 10b Frau Zelezny
2. Unterrichtszeiten /Pausen
1. Std.: 07:30 - 08:15 Uhr 10 min Pause
2. Std.: 08:25 - 09:10 Uhr 15 min Pause
3. Std.: 09:25 - 10:10 Uhr 5 min Pause
4. Std.: 10:15 - 11:00 Uhr 25 min Mittagspause
5. Std.: 11:25 - 12:10 Uhr 5 min Pause
6. Std.: 12:15 - 13:00 Uhr 15 min Pause
7. Std.: 13:15 - 14:00 Uhr 5 min Pause
8. Std.: 14:05 - 14:50 Uhr
3. Ferientermine
Herbstferien: 02.10.2017 – 13.10.2017
Weihnachtsferien: 22.12.2017 – 05.01.2018
Winterferien: 05.02.2018 – 09.02.2018
Osterferien: 26.03.2018 – 06.04.2018
Ferientag (nach Himmelfahrt) 11.05.2018
Sommerferien 02.07.2018 – 10.08.2018
Zusätzliche Ferientage: Feiertage während der Schulzeit:
Freitag, 24.11.2017 Dienstag 31.10.2017 (Reformationstag)
Montag, 30.04.2018 Dienstag, 01.05.2018 (Tag der Arbeit)
Donnerstag, 10.05.2018 (Chr. Himmelfahrt)
Montag, 21.05.2018 (Pfingstmontag)
4. Sprechtage für die Eltern
Mittwoch, 08.11.2017 18:00 Uhr – 20:00 Uhr
Mittwoch, 14.03.2018 18:00 Uhr – 20:00 Uhr
Sie können in Einzelfällen auch gesonderte Termine mit einem
Lehrer telefonisch vereinbaren. Nutzen Sie hierbei auch die Dienst-E-Mail
des jeweiligen Kollegen. Die E-Mail-Adresse erhalten Sie über das
Schulsekretariat der Regelschule oder durch den Klassenlehrer persönlich.
5. Kollegium
Neu begrüße ich an unserer Regelschule die Fachlehrer Frau Neupert
(Wirtschaft-Recht-Technik), Herrn Lincke (Ethik/Kunsterziehung) sowie den
Lehramtsanwärter Herrn George (Ethik/Englisch). Verantwortlich für den Bereich
des „Gemeinsamen Unterrichts“ wird in diesem Schuljahr Frau Leopold sein.
Der evangelische Religionsunterricht wird weiterhin durch Herrn Redeker
(Kl. 5 bis 10) erteilt.
6. Busfahrzeiten
Die aktuellen Fahrpläne der Linien 20,30, 31 sowie 132
sind für Ihre Kinder im Schaukasten (Eingangsbereich der RS/GS) einsehbar.
7. Freizeit- und Lernangebote
Prüfungsvorbereitung Frau Warmuth
Mathematik (10a/10b) Freitag, 13:15 - 14:00 Uhr
Ort: Raum 218
Prüfungsvorbereitung Frau Altenburg
Mathematik (9H) Freitag, 13.15 - 14.00 Uhr
Ort: Raum 223
Prüfungsvorbereitung Frau Nicolai
Englisch (10a/10b) Mittwoch, 13:15- 14:50 Uhr (14-tägig/ab 24.08.2017)
Ort: Raum 308
Papier/Keramik/Natur- Frau Staub/Frau Hirt
Materialien Dienstag, 14-tägig / 13:30- 15:30 Uhr
Ort: Raum 01
Volleyball Herr Dr. Jung
Freitag, 13:15- 14:50 Uhr
Ort: Sporthalle Stotternheim
Schulchor Herr Voss
Freitag, 13:15- 14:00 Uhr
Ort: Raum 301
8. Betriebspraktikum / Berufsvorbereitung
Klasse 8a/8b/9a/9b 11.06.18 - 22.06.18 (Betriebspraktikum)
Klasse 9H (H- und F 10 Schüler) 19.02.18 - 02.03.18 (Betriebspraktikum)
Klasse 10a/10b (alle Schüler) 23.10.17- 27.10.17 (Betriebspraktikum)
Klasse 10a/10b (nur Schüler F 10) 27.11.17- 08.12.17 (Betriebspraktikum)
9. Berufsorientierung
7a/7b 19.03.18 - 23.03.18
8a/8b 23.10.17 - 27.10.17
9a/9b 24.08.2017 / 29.08.2017 / 31.08.2017 BIZ-Besuch
10. Informations- und Beratungsstellen
Beratungslehrer: Beruf / Praktikum / Schullaufbahn
Frau Warmuth
Dienstag, 09:25–10:10 Uhr
Ort: Raum 207 (Beratungslehrerzimmer)
Beratung-Arbeitsamt: Frau Maroldt
Bitte den Schulaushang beachten – neben Sekretariat!
Ort: Beratungslehrerzimmer (ab 07:30 Uhr)
Betreuung von Frau Leopold - nach Absprache (036204/ 70279)
Schülern mit Frau Fuchs - nach Absprache (036204/ 70279)
Förderbedarf: Herr Kuhles - nach Absprache (036204/ 70279)
Schuljugendarbeit: Frau Elster - nach Absprache (036204/ 70279)
(Ganztagsbetreuung)
Vertrauenslehrer Frau Baier - nach Absprache (036204/ 70279)
11. Krankmeldung eines Schülers
Elternhaus und Schule haben gemeinsame Sicherheitsinteressen für Ihr Kind. Beachten Sie daher folgende Hinweise (Thüringer Schulordnung § 5):
· Bitte entschuldigen Sie Ihr Kind immer gleich am „Ersten Tag“ unbedingt zwischen 7:15 und 09:00 Uhr in der Schule (Sekretariat bei Frau Weiße) unter der
Telefonnummer 036204/ 70279.
Ihre telefonische Entschuldigung wird dann umgehend an den Klassenleiter weitergeleitet. Beachten Sie hierbei auch, dass nur die Erziehungsberechtigten ein Kind entschuldigen dürfen!
· Ist Ihr Kind wieder gesund, muss am „Ersten Tag“ der Anwesenheit eine schriftliche Entschuldigung für den Zeitraum der Krankmeldung bei dem Klassenleiter abgegeben werden.
· Dauert die Erkrankung mehr als 10 Unterrichtstage, häufen sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse oder bestehen an der Erkrankung Zweifel, so kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen.
12. Hinweise zum Förderunterricht
Bitte beachten Sie, dass an unserer Regelschule zwei Formen von Förderung unterschieden werden:
· Pädagogischer Förderbedarf:
Der „Pädagogische Förderbedarf“ wird nur durch den Klassenlehrer ermittelt und durch die Entscheidung der Klassenkonferenz bestätigt. Er findet in der Schule nach dem regulären Unterricht statt. Pädagogischer Förderbedarf ist keine Nachhilfe, um Unterrichtsstoff zu vermitteln!
· Sonderpädagogischer Förderbedarf:
Eine „Sonderpädagogische Förderung findet während der Schul- bzw. Unterrichtszeit statt. Dafür ist zwingend ein „Sonderpädagogisches Gutachten“ vom Schulamt erforderlich!
Die Stundentafel dieser Schüler beinhaltet Einzelförderung, Gruppenförderung oder Unterrichtsbegleitung durch Förderpädagogen! Zur Kontaktaufnahme bzgl. der Erstellung eines „Sonderpädagogischen Gutachtens“ wenden Sie sich bitte an den zuständigen Förderpädagogen der Regelschule Stotternheim.
13. Öffnungszeiten Sekretariat der Regelschule
Montag bis Freitag: 07:00 – 13:00 Uhr
Schülersprechzeiten: täglich von 11:05 – 11:25 Uhr
14. Schulbücher
Wir möchten alle Eltern bitten, die ausgeliehenen Schulbücher
unbedingt mit einem Umschlag zu versehen. Mit dieser Forderung
können wir auch in den nächsten Jahren eine optimale Schulbuchversorgung garantieren und unnötige Ersatzansprüche vermeiden.
15. Schließfächer
Es besteht die Möglichkeit, zur Lagerung eigener Dinge ein Schließfach zu mieten. Die Kosten betragen 15,00 € im Schuljahr. Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Sekretariat.
16. Schulförderverein
Im Anhang befindet sich eine Beitrittserklärung zum Schulförderverein „Regelschule Stotternheim“. Wir würden uns freuen, wenn wir zahlreiche neue Mitglieder begrüßen könnten.
Dr. Jung
Schulleiter RS
Hygieneplan
Staatliche Regelschule Stotternheim
Gau-Algesheimer Straße 2, 99095 Stotternheim
-Ausbildungsschule-
Tel. 036204/70279 Fax: 036204/52733 e-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Hygieneplan
der Staatlichen Regelschule Stotternheim
Die Staatliche Regelschule Stotternheim befindet sich gemeinsam mit einer Grundschule in einem Schulgebäude. Trotz aller Trennungsabsichten werden viele Räumlichkeiten bzw. Funktionsräume von beiden Schulteilen genutzt.
Die Schule liegt in einer ländlichen und verkehrsberuhigten Zone. Das Schulgelände ist mit zahlreichen Sträuchern und Bäumen bepflanzt und bietet ausreichenden Sonnenschutz in den Sommermonaten.
Der nachfolgende Hygieneplan entspricht § 36 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz, wonach Gemeinschaftseinrichtungen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in Hygieneplänen festlegen müssen. Er wurde am 06.09.2010 von der Lehrerkonferenz bestätigt.
Inhalt:
1. Basishygiene
2. Schulreinigung
3. Interne Hygieneverfahren
4. Umgang mit Infektionskrankheiten
5. Erste Hilfe
6. Anlagen
1. Basishygiene
Gebäude und Außenanlagen
o Es findet momentan keine ausreichende Mülltrennung in den Klassenräumen und im Außenbereich statt.
Ausnahme: Schulhaus/Flurbereich (Mülltrennung: Gelber Sack-Biomüll-Restmüll/
Altpapier)
Abfallbehälter sind insgesamt in ausreichender Anzahl vorhanden:
Unterrichtsräume: 1 x
Außenbereich: 5 x
Schulhaus/Flurbereich: 1x Mülltrennung / je Etage
o Auf Beschluss des Schulträgers der Stadt Erfurt werden die Verwaltungsräume in den Ferien nicht gereinigt. Dies führt z. T. zu hygienischen Problemen, da die technischen Kräfte und die Lehrer auch in dieser Zeit ihre Tätigkeit in der Schule ausführen.
o Erforderliche Sicherheitsvorschriften im Außenbereich sind eingehalten und werden regelmäßig vom Schulträger der Stadt Erfurt/Amt für Bildung überprüft.
o Bauliche Maßnahmen zum Brandschutz und gemäß Infektionsschutz werden vom Schulträger beachtet.
Raumklima/Lüftung
Die Lüftung der Klassenräume liegt in der Verantwortung der Lehrkräfte. Sie soll regelmäßig erfolgen, da vor allem in der kalten Jahreszeit die Heizungen in den Klassenräumen nur unzuverlässig regulierbar sind.
Schwimmbadhygiene
Die unterrichtende Lehrkraft achtet auf strikte Einhaltung der im Strandbad Stotternheim
aushängenden Baderegeln.
Die Gewährleistung der Vorschriften zur Hygiene und Reinigung liegt nicht im Verantwortungsbereich der Schule. Bei Beanstandungen im Schwimmbad bezüglich der Hygiene ist der Betreiber die Stadt Erfurt/das Gesundheitsamt unverzüglich zu benachrichtigen.
Hygiene in der Sporthalle (Erfurter Straße, 99195 Stotternheim)
Die Halle ist im Sinne der Sauberkeit und einer wirksamen Fußpilzprophylaxe nur mit Turnschuhen nicht barfuß oder in Strümpfen zu betreten. Die Reinigung oder Desinfektion im Sporthallenbereich wird durch das Sportamt Erfurt veranlasst.
2. Schulreinigung
Die Gebäudereinigung liegt in der Verantwortung des Schulträgers, der Stadt Erfurt. Grundsätzlich reinigt entsprechendes Personal die Räume, Flure, Treppen und den Sanitärbereich der Regelschule montags bis freitags von 16.00 bis 20.00 Uhr nach einem festgelegten Revierplan. Der Reinigungsplan beinhaltet darüber hinaus eine „Leistungsbeschreibung“ über die Besonderheiten, Art und die Häufigkeit der Reinigung entsprechend der hygienischen Vorgaben und Absprachen mit der Stadtverwaltung Erfurt.
Die Reinigungsarbeiten werden durch den Schulhausmeister Herrn Bauner im Auftrag der Stadtverwaltung Erfurt überwacht.
Sanitäre Anlagen
Die Ausstattung der Abort/Vorräume (Wände, Fußboden, Armaturen, Sanitärkeramik) ermöglicht eine regelmäßige Feucht-/Nassreinigung. Vor- und Aborträume werden durch Kippfenster belüftet. Die Ausstattung ist wie folgt:
o Flachspülklosett mit Kunststoffbrille
o Urinale mit Zieleinsatz
o Intakte Toilettenpapierabgabe
o Im Vorraum: Waschbecken mit Einmalhandtüchern/Seifenspender/Papierkorb
3. Interne Hygieneverfahren
Händewaschen
Eine gründliche und regelmäßige Reinigung, insbesondere der Hände sowie häufig benutzter Flächen und Gegenstände, ist eine wichtige Grundlage für einen guten Hygienestatus. Eine Desinfektion ist dort notwendig, wo Krankheitserreger auftreten können und Kontaktmöglichkeiten zur Weiterverbreitung bestehen.
In jedem Unterrichtsraum ist ein Direktspender für Flüssigseife vorhanden. Einmalhandtücher befinden sich in Vorrichtungen neben allen Waschbecken, darunter ein Papierkorb (Abwurfbehälter).
Im Unterricht wird folgendes Händewaschverfahren zu Beginn des Schuljahres besprochen:
o nach jeder Verschmutzung, nach Reinigungsarbeiten,
o nach Toilettengängen bzw. Toilettenbenutzung,
o vor dem Umgang mit Lebensmitteln/Einnahmen von Speisen,
o nach Tierkontakt,
o oft und gründlich die Hände waschen, mindestens 15 Sekunden lang mit Wasser und Seife, auch zwischen den Fingern.
Händedesinfektion
Eine Desinfektion der Hände ist nur dann erforderlich, wenn die Hände Kontakt mit Wunden, Blut, Erbrochenem, Stuhl, Urin und anderen Körperausscheidungen hatten.
Zur Durchführung der Händedesinfektion ist wie folgt zu verfahren:
o Die Hände sollen trocken sein.
o Ggf. grobe Verschmutzungen vor der Desinfektion mit Einmalhandtuch entfernen.
o Ca. 3-5 ml des Desinfektionsmittels in die hohle Hand geben.
o Unter waschenden Bewegungen in die Hände einreiben. Dabei darauf achten, dass die Fingerkuppen und Fingerzwischenräume berücksichtigt werden.
o Während der Einwirkzeit (je nach Herstellerangabe 30 Sekunden bis 2 Minuten) müssen die Hände mit Desinfektionsmittel feucht gehalten werden.
Bei zunehmendem Auftreten von „Neuer Influenza“ sollte eine erhöhte Reinigungsfrequenz von Oberflächen mit häufigem Kontakt stattfinden. Der Schulleiter (Herr Dr. Jung) und der Hausmeister (Herr Bauner) beauftragen dazu die Reinigungskräfte. Zusätzlich gilt zu beachten, dass nach Benutzung des Computerkabinetts (z.B. Maus und Tastatur) die Hände gründlich zu waschen sind!
(Gebäude/Klassenraum)
Bevorratung von Hygienematerial
Bestimmte Situationen (zum Beispiel bei viralen Infektionen) machen es erforderlich, dass Hygienematerial verfügbar ist. Wir haben daher folgende Artikel bevorratet:
o Desinfektionsmittel - Krankenzimmer/Sekretariat
o Schutzhandschuhe, Wischeimer - Reinigungsmittelraum/Lehrerzimmer/Sekretariat/Hausmeisterraum
o Mundschutz bzw. Taschentücher – Klassenraum/Erste Hilfekasten
Die Reinigungsarbeiten sind bei den o. g. Vorfällen (Erbrechen, starken Blutungen usw.)
in der Regel von den technischen Kräften der Schule vorzunehmen.
Der Kunstraum (03) wird wegen seiner Fachspezifik (Umgang mit Farben- häufiges Händewaschen) mit der doppelten Anzahl von Papierhandtüchern als normal ausgestattet.
Garderobe
Das Unterbringen der Oberbekleidung (Anorak, Pullover usw.) erfolgt im Klassenraum. Die Räume sind daher zusätzlich bei entsprechender Feuchtigkeit der Bekleidung zu lüften.
Arbeitsgemeinschaften „Kochen“
Zur Vermeidung von lebensmittelbedingten Erkrankungen und Erkrankungshäufungen in Schulen müssen an den Umgang mit Lebensmitteln besonders hohe Anforderungen gestellt werden. Die Vorgaben der Lebensmittelhygiene-Verordnung und anderer lebensrechtlicher Vorschriften werden eingehalten.
Bei gemeinsamen Aktionen (z. B. gemeinsames Frühstück, Weihnachtsbäckerei…) können Krankheitserreger in mitgebrachten Speisen direkt oder indirekt auf den Menschen übertragen werden.
Der Hausmeister, die Hausarbeiterin und die unterrichtenden Lehrkräfte sollen bei Benutzung der Lehrküche täglich folgende Dinge überprüfen:
o Überprüfung der Verfalldaten,
o Überprüfung der Räume auf Schädlinge
o Überprüfung der Spender für Flüssigseife, Desinfektionsmittel und Einmalhandtücher an den Händewaschplätzen.
Vor jeder „Koch-AG“ ist darauf zu achten, dass die Hände gründlich gewaschen werden, dass lange Haare ggf. zusammenzubinden sind und der Umgang mit rohem Fleisch vermieden wird. Nach dem Unterricht sind Küchenabfälle unmittelbar zu entsorgen. Personen, die an infizierten Hautveränderungen oder an einer infektiösen Gastroenteritis leiden, dürfen am „Kochunterricht“ nicht teilnehmen. Die Lehrkräfte werden vom Schulleiter bzw. Hausmeister zu Beginn des Schuljahres darüber belehrt.
Die Belehrung der externen Mitarbeiter erfolgt über die jeweilige Firmenleitung.
Mittagsversorgung: Partyservice Finke, 99189 Haßleben, Bachhausgasse 88
Getränkeautomat: Gunter Eubling, An der Klinge 3, 99195 Stotternheim
Reinigung: Moderne Raumpflege GmBH Mesch & Bretschneider
Waidmühlenweg 16, 99089 Erfurt
Kontrollen zur Einhaltung der hygienischen Anforderungen erfolgen zusätzlich monatlich durch den Schulleiter bzw. Hausmeister.
4. Umgang mit Infektionskrankheiten
Belehrung
Alle Lehrkräfte und Mitarbeiter werden gemäß § 35 IfSG (in Verbindung mit § 34 IfSG) vor der erstmaligen Aufnahme ihrer Tätigkeit und im Weiteren mindestens im Abstand von
2 Jahren, hier jährlich, über die gesundheitlichen Anforderungen und Mitwirkungspflichten vom Schulleiter belehrt. Die Belehrung ist zu unterschreiben. Das Protokoll wird für die Dauer von 3 Jahren aufbewahrt.
Besuchsverbot und Wiederzulassung
a) Lehrkräfte und Mitarbeiter
Im Falle einer Erkrankung bzw. eines Verdachtsfalles, einer Verlausung, einer Ausscheidung von Krankheitserregern oder einer bestehenden Erkrankung gemäß § 34 IfSG ist der Betroffene verpflichtet, dies der Schulleitung zu melden. Die betroffene Person darf in der Zeit der Ansteckungsfähigkeit keine Tätigkeiten ausüben, bei denen sie Kontakt mit den Betreuenden haben. Die Wiederzulassung zur Unterrichts- bzw. Betreuungstätigkeit ist gegeben, wenn in der Regel nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht zu befürchten ist.
b) Schüler/innen
Auch bei Schülern ist im Infektionsschutzgesetz § 34 verankert, bei welchen Infektionen für Kinder und Jugendliche ein Besuchsverbot für Einrichtungen besteht. Der erneute Besuch der Schule ist dann wieder zulässig, wenn die ansteckende Erkrankung abgeklungen bzw. nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht mehr zu befürchten ist. In der Praxis hat sich ein entsprechendes schriftliches Attest des behandelnden Arztes bewährt.
Bei der „Neuen Influenza“ können erkrankte Kinder 10 Tage (bzw. Kinder, die zu den engen Kontaktpersonen des Erkrankten gehören 7 Tage) nach Erkrankungsbeginn die Schule wieder besuchen.
Beispiel 1: Läusebefall
Besonders in Gemeinschaftseinrichtungen muss immer und wiederholt mit dem Auftreten von Kopfläusen gerechnet werden. Festgestellter Kopflausbefall erfordert ohne Zeitverzug eine Mitteilung an die Schulleitung. Sollte das Sekretariat nicht besetzt sein, so können Nachrichten per Fax (036204/52733) oder E-Mail versandt werden
(Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).
Eltern sind verpflichtet (IfSG 34, Abs. 5) diese Mitteilung gegenüber der Schule zu tätigen. Bei festgestelltem Kopflausbefall durch die Lehrkraft sind die Eltern zu informieren. Das betroffene Kind ist vom Unterricht auszuschließen.
Beispiel 2: Neue Grippe/Influenza „Schweinegrippe“
Eine Infektion mit der „Neuen Influenza“ verläuft nach bisherigen Erfahrungen eher milde. Bei Personen mit Vorerkrankungen (z.B. chronische Krankheiten der Atemwegsorgane, des Herzkreislaufsystems oder Immunabwehr) sowie bei Schwangeren kann sie aber auch zu schweren Verläufen führen. In der Regel treten die ersten Krankheitszeichen 1-7 Tage nach einer Ansteckung auf. Durch Niesen und Husten, aber auch durch direkten Kontakt, z. B. über die Hände, die mit erregerhaltigem Sekret verunreinigt sind, können andere Personen angesteckt werden.
Die typischen Krankheitszeichen der „Neuen Influenza“ sind:
o plötzlich beginnendes Krankheitsgefühl,
o Fieber = 38 Grad/ C teilweise mit Schüttelfrost,
o Husten oder Atemnot,
o Muskel-, Glieder- und /oder Kopfschmerzen,
o Halsschmerzen bzw.
o Schnupfen oder verstopfte Nase.
Folgende Maßnahmen tragen zur Vermeidung der „Neuen Influenza“ bei:
o Strikte Anwendung von personenbezogener Hygiene, d.h. regelmäßiges Händewaschen mit Wasser und Seife für mindestens 15 bis 20 Sekunden.
o Vermeidung von Berührungen der Augen, Nase oder Mund durch die eigenen Hände.
o Vermeiden von engen Kontakten zu möglicherweise erkrankten Personen.
o Vermeidung von Anhusten und Anniesen.
o Beim Husten und Niesen von anderen Personen Abstand halten und am besten ein Papiertaschentuch vor den Mund halten, das anschließend in den Abfall entsorgt wird. Danach möglichst sofort die Hände waschen.
o Wer krank ist, gehört ins Bett und sollte nicht zur Schule oder zur Arbeit gehen.
o Viel lüften (3 bis 4x täglich Stoßlüftung von 5 bis 10 Minuten).
Kranke Schüler dürfen nicht am Unterricht teilnehmen. Wenn die Symptome, der plötzliche Beginn und die zu ermittelnden Begleitumstände auf eine neue Influenza hinweisen, dann sollten die Eltern folgendermaßen informiert werden:
o Es wird empfohlen einen Arzt aufzusuchen. Die Arztpraxis sollte unbedingt vorher auf eine vermutete Infektion mit „Neuer Influenza“ hingewiesen werden, damit sie entsprechende Vorkehrungen treffen kann.
o Über die Notwendigkeit einer spezifischen Labordiagnostik bzw. Behandlung entscheidet der Arzt.
o Falls eine „Neue Influenza“ diagnostiziert wird, meldet der Arzt dies dem örtlichen zuständigen Gesundheitsamt. Das Gesundheitsamt wird sich ggf. wegen Maßnahmen an die Schule wenden.
o Für die Eltern besteht keine gesetzliche Verpflichtung, die Diagnose der „Neuen Influenza“ der Schule mitzuteilen. Es erscheint aber sinnvoll, mit den Eltern entsprechende Absprachen zu treffen und um Kooperation zu bitten.
Sichtlich erkrankte Kinder sollten schnellstmöglich vom Unterricht ausgeschlossen und aus der Schule abgeholt werden. Bis zum Eintreffen der Eltern muss das erkrankte Kind unter Aufsicht getrennt von den gesunden Kindern bleiben.
Treten bei den Lehrkräften Influenza ähnliche Symptome auf, sind diese Mitarbeiter von der Arbeit freizustellen. Es sollte schnellstmöglich ein Arzt aufgesucht werden.
Falls in der Schule mehrere Krankheitsfälle auftreten, so entscheidet das Gesundheitsamt Erfurt unter Berücksichtigung der spezifischen Gegebenheiten, welche Maßnahmen zu ergreifen sind.
Nur das Gesundheitsamt kann in Abstimmung mit dem zuständigen Schulträger im Einzelfall und im Pandemiefall die Schließung der Schule veranlassen.
Meldepflicht der Schule
Der Klassenlehrer verständigt bei festgestelltem Läusebefall im Einvernehmen mit der Schulleitung (schriftliche Mitteilung mit Rückantwort) unverzüglich die Eltern der betroffenen Klasse.
Die anderen Klassen werden ebenfalls in Form eines Schreibens oder einer Mitteilung im Hausaufgabenheft über den Befall informiert.
Der Rücklauf der Elterninformation wird vom Klassenlehrer kontrolliert. Bei Nichtabgabe kann eine Kopfkontrolle durch die Lehrkraft oder Mitarbeiter des Gesundheitsamtes erfolgen. Diese ersetzen nicht die Kontrollaufgaben der Eltern.
Die Schule hat eine Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt nach IfSG 34, Abs. 6. Die Meldung erfolgt über das Sekretariat bzw. die Schulleitung.
Eine unverzügliche Meldung an das Gesundheitsamt Erfurt durch die Schule ist notwendig, wenn Beschäftigte, Schüler oder Eltern (ggf. über den Klassenlehrer)
o das Vorliegen bzw. den Verdacht eines Sachverhaltes gemäß § 34 Absatz 1-3 IfSG (Infektionskrankheit, Verlausung, Ausscheidung) melden,
o zwei oder mehr gleichartige, schwerwiegende Erkrankungen melden und als deren Ursache Krankheitserreger anzunehmen sind,
o wenn zwei oder mehr Kinder in einer Schulklasse oder mit sonstigem Kontakt zueinander Symptome aufweisen, die auf die „Neue Influenza“ hindeuten, dann hat gemäß
§ 34 Abs. 6 Infektionsschutzgesetz die Schulleitung dies dem Gesundheitsamt mitzuteilen. Das Gesundheitsamt kann veranlassen, dass Untersuchungen bei den Kindern durchgeführt werden.
5. Erste Hilfe (Hauptstandort im Sekretariat der Regelschule)
o Für die Erste Hilfe sind nur Einrichtungen zur Rettung aus Gefahr für Leben und Gesundheit bereitgestellt, die den Vorschriften der Unfallverhütungsvorschrift GUV 0.3 und den allgemein anerkannten technischen, medizinischen und hygienischen Regeln entsprechen.
o Die Zugänglichkeit zur Ausrüstung ist über die Sekretärin, den Hausmeister bzw. die Schulleitung gewährleistet.
o Alle Versorgungsfälle werden im grünen Verband-Buch eingetragen.
o Die Erste-Hilfe-Ausbildung haben: Rektor, Hausmeister, Sekretärin, alle Lehrkräfte und Mitarbeiter gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
Zuständigkeiten
1. Alle Lehrkräfte leisten bei Unfällen und Verletzungen adäquate Hilfe.
2. Die Schulsekretärin ist für die Überwachung der „Erste Hilfe Ausstattung“ im Sanitätsraum (Regelschulsekretariat) verantwortlich. Sie sorgt dafür, dass die Verbandskästen nach DIN 13157 und die Sanitätstaschen nach DIN 13164 ausgestattet sind. Dazu kommt jeweils eine fest verschließbare Flasche mit Händedesinfektionsmittel der DGHM – Liste. Das Ablaufdatum ist regelmäßig zu prüfen (vierteljährlich).
3. Verbandskästen befinden sich in allen Fach- und Klassenräumen, Lehrerzimmer, Sportlehrerzimmer (Sporthalle – Erfurter Straße, 99095 Stotternheim) und Lehrküche.
4. Im Sekretariat der Regelschule befindet sich ein separater Sanitätsraum mit einer Liege.
5. Eine Liste mit den Notrufnummern befindet sich jeweils unmittelbar in Telefonnähe (Sekretariat, Lehrerzimmer, Sporthalle).
Herr Dr. Jung
Schulleiter Erfurt-Stotternheim, den 06.09.2010
6. Anlagen:
· Telefonlisten - Notfallnummer
· Telefonlisten - Ansprechpartner Stadt Erfurt
· Telefonliste - Erreichbarkeit/Versorgungsträger (Mittagessen, Getränke)
· Reinigung - Leistungsbeschreibung der Stadt Erfurt
· Reinigung - Revierplan Regelschule Stotternheim