Elternbrief und Termine
Elternbrief und Eckdaten des Schuljahres sind online!
Termine SJ 2016-2017
Staatliche Regelschule Stotternheim
Gau-Algesheimer Straße 2, 99095 Stotternheim
-Ausbildungsschule-
Tel. : 036204/70279 Fax: 036204/52733 Mail: rs-stotternheim@erfurt.de
Eckdaten - Schuljahr 2016/2017
11.08.2016 Erster Schultag
19.08.2016 Drachenbootrennen (Alperstedter See)
24.08.2016 Elternversammlungen der Klassen 5 bis 10
18.00 Uhr bis 19.20 Uhr: Wahl der Klassenelternsprecher
19.30 Uhr bis 20.15 Uhr: Wahl der Schulelternvertretung
21.09./22.09.16 Besuch der Messe Stadtwerke (Klassenstufe 8 bis 10)
04.10.2016 Mathematikolympiade (schulintern)
10.10.-22.10.16 Herbstferien
27.10.2016 2. Projekttag Klasse 10
02.11.2016 1. Elternsprechtag
07.11.-11.11.16 Berufsorientierung Klasse 8
05.12.2016 Abgabe Entwurf PA Klasse 10
23.12. – 31.12.16 Weihnachtsferien
13.01.2017 „Guten Tag 4. Klasse“ (Tag der offenen Tür)
Jan. 2017 3. Projekttag PA Klasse 10
30.01.-02.02.17 Winterlager in Heubach Klasse 5 bis 7 (Auswahl von Schülern)
(Noch nicht vom Schulamt genehmigt!)
03.02.2017 Zeugnistermin (Ausgabe Halbjahreszeugnisse)
06.02.-11.02.17 Winterferien
15.02.2017 Berufsorientierung/Praxisbezogene Testverfahren Klasse 8a
16.02.2017 Berufsorientierung/Praxisbezogene Testverfahren Klasse 8b
17.02.2017 Abgabe der PA Klasse 10
20.02.-03.03.17 Betriebspraktikum 9H
01.03.2017 Klassenstufe 6 - Kompetenztest Deutsch
07.03.2017 Klassenstufe 6 - Kompetenztest Mathematik
09.03.2017 Klassenstufe 6 - Kompetenztest Englisch
28.02.2017 Klassenstufe 8 - Kompetenztest Englisch
02.03.2017 Klassenstufe 8 - Kompetenztest Mathematik
08.03.2017 Klassenstufe 8 - Kompetenztest Deutsch
10.03.2017 Ferientag zur freien Verfügung
12.03.-17.03.17 Englandfahrt Klasse 10 (Hastings)
26.03.-31.03.17 Englandfahrt Klasse 9 (Hastings)
15.03.2017 2. Elternsprechtag
16.03.2017 Känguru-Wettbewerb (Mathematik)
27.03.-31.03.17 Berufsorientierung Klasse 7
28.03.2016 Experimentiertag
10.04.-21.04.17 Osterferien
Termin noch offen! 1. Projekttag Klasse 9R (PA)
27.04 /28.04.17 Präsentation PA Klasse 10
22.05.-24.05.17 Wanderfahrt Klasse 6a und 6b (Geraberg/Landschulheim)
26.05.2017 Schulferien
19.05.2017 Letzter Schultag der Abschlussschüler/Hauptschüler/Realschüler
22.05.2017 Realschulprüfung – Deutsch (schriftlich)
23.05.2017 Qualifizierende Hauptschulprüfung – Deutsch (schriftlich)
24.05.2017 Realschulprüfung – Mathematik (schriftlich)
29.05.2017 Realschulprüfung 1. Fremdsprache/Englisch (schriftlich)
30.05.2017 Qualifizierende Hauptschulprüfung – Mathematik (schriftlich)
01.06.2017 Praktische Prüfung vom Schüler gewählten Wahlpflichtfach
12.06.-22.06.17 Zeitraum der mündlichen Prüfungen
06.06.-16.06.17 Betriebspraktikum Klasse 8a /8b /9R1/9R2
15.06.2017 Abschlussfeier 9H/10R im Erfurter Rathaus /Beginn:17.00 Uhr
19.06.-23.06.17 Projektwoche
Montag: Sportfest
Dienstag: Sprachentag und Tag der Naturwissenschaften
Mittwoch: Schwimmfest
Donnerstag: Kulturtag
Freitag: Zeugnisausgabe
23.06.2017 Letzter Schultag / Zeugnistermin Klasse 5 bis 9
26.06.-09.08.17 Sommerferien
Herr Dr. Jung
Schulleiter
Termine
In Bearbeitung!
Elternbrief
Elternbrief
Schuljahr 2016/2017
Staatliche Regelschule Stotternheim
Gau-Algesheimer Straße 2
99095 Stotternheim
Telefon: 036204/70279 Fax: 036204/52733
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Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
im Namen des Lehrerkollegiums, der Schulleitung und der technischen Angestellten der Staatlichen Regelschule Stotternheim darf ich Sie ganz herzlich zum neuen Schuljahr begrüßen. Ein besonderer Gruß gilt den Eltern, deren Kinder neu an unserer Schule gekommen sind. Ich wünsche Ihnen allen ein erfolgreiches und lehrreiches Schuljahr 2016/2017 und freue mich auf die bewährte vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen.
Mit diesem Elternbrief erhalten Sie wie gewohnt Informationen zum Schulbetrieb und zu wichtigen Terminen. Weitere Hinweise über Projekte und Vorhaben können Sie laufend auf unserer Homepage unter:
nachlesen. Dort sind auch die jeweils aktuellen Vertretungspläne einzusehen!
1. Klassenbesetzung
5a Frau Fischer 8b Frau Bläß
6a Frau Altenburg 9R1 Frau Staub
6b Frau Nicolai 9R2 Frau Zelezny
7a Herr Labitzke 9H Frau Merkel
7b Frau Wallisch 10a Frau Elster
8a Frau Bläß 10b Herr Schein
2. Unterrichtszeiten /Pausen
1. Std.: 07:30 - 08:15 Uhr 10 min Pause
2. Std.: 08:25 - 09:10 Uhr 15 min Pause
3. Std.: 09:25 - 10:10 Uhr 5 min Pause
4. Std.: 10:15 - 11:00 Uhr 25 min Mittagspause
5. Std.: 11:25 - 12:10 Uhr 5 min Pause
6. Std.: 12:15 - 13:00 Uhr 15 min Pause
7. Std.: 13:15 - 14:00 Uhr 5 min Pause
8. Std.: 14:05 - 14:50 Uhr
3. Ferientermine
Herbstferien: 10.10.2016 – 21.10.2016
Weihnachtsferien: 23.12.2016 – 30.12.2016
Winterferien: 06.02.2017 – 10.02.2017
Osterferien: 10.04.2017 – 21.04.2017
Ferientag (nach Himmelfahrt) 26.05.2017
Sommerferien 26.06.2017 – 09.08.2017
Zusätzliche Ferientage: Feiertage während der Schulzeit:
Freitag, 10.03.2017 Montag, 03.10.2016 (Tag der Einheit)
Montag, 31.10.2016 (Reformationstag)
Donnerstag, 25.05.2017 (Chr. Himmelfahrt)
Montag, 05.06.2017 (Pfingstmontag)
4. Sprechtage für die Eltern
Mittwoch, 02.11.2016 18:00 Uhr – 20:00 Uhr
Mittwoch, 15.03.2017 18:00 Uhr – 20:00 Uhr
Sie können in Einzelfällen auch gesonderte Termine
mit einem Lehrer telefonisch vereinbaren. Nutzen Sie hierbei auch
die Dienst-E-Mail des jeweiligen Kollegen. Die E-Mail-Adresse erhalten Sie
über das Schulsekretariat der Regelschule oder durch den Klassenlehrer persönlich.
5. Kollegium
Neu begrüße ich an unserer Regelschule den Lehramtsanwärter
für Deutsch/Geschichte/Mathematik Herrn Heidemann.
Der evangelische Religionsunterricht wird durch Herrn Redeker
(Kl. 5 bis 10) erteilt.
6. Busfahrzeiten
Die aktuellen Fahrpläne der Linien 20,30, 31 sowie 132
sind für Ihre Kinder im Schaukasten (Eingangsbereich der RS) einsehbar.
7. Freizeit- und Lernangebote
Prüfungsvorbereitung Frau Warmuth
Mathematik (10a/10b und 9H) Freitag, 13:15- 14:00 Uhr
Ort: Raum 218
Prüfungsvorbereitung Frau Fischer
Englisch (10a/10b) Montag, 13:15- 14:00 Uhr
Ort: Raum 301
Papier/Keramik/Natur- Frau Staub/Frau Hirt
Materialien Dienstag, 14-tägig / 13:30- 15:30 Uhr (ab 13.09.2016)
Ort: Raum 01
Volleyball Herr Dr. Jung
Freitag, 13:15- 15:00 Uhr
Ort: Sporthalle Stotternheim
Musik-AG (Gitarre) Frau Schumann
Freitag, 13:00- 14:00 Uhr (ab 09.09.2016)
Ort: Raum 301
Schulchor Herr Voss
Montag, 13:15- 14:00 Uhr
Ort: Raum 301
8. Betriebspraktikum / Berufsvorbereitung
Klasse 8a/8b/9R1/9R2 06.06.- 16.06.2017 (Betriebspraktikum)
Klasse 9H 20.02.- 03.03.2017 (Betriebspraktikum)
Klasse 10a/10b 07.11.- 11.11.2016 (Betriebspraktikum)
9. Berufsorientierung
8a/8b 07.11. – 11.11.2016
8a 15.02.2017 (Praxisbezogene Testverfahren)
8b 16.02.2017 (Praxisbezogene Testverfahren)
7a/7b 27.03.2017
10. Informations- und Beratungsstellen
Beratungslehrer: Beruf / Praktikum / Schullaufbahn
Frau Warmuth
Dienstag, 10:15–11:00 Uhr
Ort: Raum 207 (Beratungslehrerzimmer)
Beratung-Arbeitsamt: Frau Maroldt
Jeden 1. Montag im Monat. Bitte den Schulaushang beachten!
Ort: Lernwerkstatt / Bibliothek (ab 07:30 Uhr)
Betreuung von Frau Havekost - nach Absprache (036204/ 70279)
Schülern mit Frau Fuchs - nach Absprache (036204/ 70279)
Förderbedarf: Herr Kuhles - nach Absprache (036204/ 70279)
Schuljugendarbeit: Frau Elster - nach Absprache (036204/ 70279)
(Ganztagsbetreuung)
Vertrauenslehrer Frau Baier - nach Absprache (036204/ 70279)
11. Krankmeldung eines Schülers
Elternhaus und Schule haben gemeinsame Sicherheitsinteressen für Ihr Kind. Beachten Sie daher folgende Hinweise (Thüringer Schulordnung § 5):
· Bitte entschuldigen Sie Ihr Kind immer gleich am „Ersten Tag“ unbedingt zwischen 7:15 und 09:00 Uhr in der Schule (Sekretariat bei Frau Weiße) unter der
Telefonnummer 036204/ 70279.
Ihre telefonische Entschuldigung wird dann umgehend an den Klassenleiter weitergeleitet. Beachten Sie hierbei auch, dass nur die Erziehungsberechtigten ein Kind entschuldigen dürfen!
· Ist Ihr Kind wieder gesund, muss am „Ersten Tag“ der Anwesenheit eine schriftliche Entschuldigung für den Zeitraum der Krankmeldung bei dem Klassenleiter abgegeben werden.
· Dauert die Erkrankung mehr als 10 Unterrichtstage, häufen sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse oder bestehen an der Erkrankung Zweifel, so kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen.
12. Hinweise zum Förderunterricht
Bitte beachten Sie, dass an unserer Regelschule zwei Formen von Förderung unterschieden werden:
· Pädagogischer Förderbedarf:
Der „Pädagogische Förderbedarf“ wird nur durch den Klassenlehrer ermittelt und durch die Entscheidung der Klassenkonferenz bestätigt. Er findet in der Schule nach dem regulären Unterricht statt.
Pädagogischer Förderbedarf ist keine Nachhilfe, um Unterrichtsstoff zu vermitteln! Nachhilfe muss durch die Eltern selbst organisiert und finanziert werden.
· Sonderpädagogischer Förderbedarf:
Eine „Sonderpädagogische Förderung findet während der Schul- bzw. Unterrichtszeit statt. Dafür ist zwingend ein „Sonderpädagogisches Gutachten“ vom Schulamt erforderlich!
Die Stundentafel dieser Schüler beinhaltet Einzelförderung, Gruppenförderung oder Unterrichtsbegleitung durch Förderpädagogen! Zur Kontaktaufnahme bzgl. der Erstellung eines „Sonderpädagogischen Gutachtens“ wenden Sie sich bitte an den zuständigen Förderpädagogen der Regelschule Stotternheim.
13. Öffnungszeiten Sekretariat der Regelschule
Montag bis Freitag: 07:00 – 13:00 Uhr
Schülersprechzeiten: täglich von 11:05 – 11:25 Uhr
14. Schulbücher
Wir möchten alle Eltern bitten, die ausgeliehenen Schulbücher
unbedingt mit einem Umschlag zu versehen. Mit dieser Forderung
können wir auch in den nächsten Jahren eine optimale Schulbuchversorgung garantieren und unnötige Ersatzansprüche vermeiden.
15. Schließfächer
Es besteht die Möglichkeit, zur Lagerung eigener Dinge ein Schließfach zu mieten. Die Kosten betragen 15,00 € im Schuljahr. Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Sekretariat.
16. Schulförderverein
Im Anhang befindet sich eine Beitrittserklärung zum Schulförderverein „Regelschule Stotternheim“. Wir würden uns freuen, wenn wir zahlreiche neue Mitglieder begrüßen könnten.
Dr. Jung
Schulleiter RS
Hausordnung
Hausordnung
der Staatlichen Regelschule Stotternheim
In unserer Schule wollen wir Lehrer und Schüler offen miteinander umgehen und so
aufeinander Rücksicht nehmen, dass wir uns alle wohlfühlen können.
1.Tagesablauf
- Stunde: 07:30 - 08:15 Uhr 10 min Pause
- Stunde: 08:25 - 09:10 Uhr 20 min Pause
- Stunde: 09:25 - 10:10 Uhr 5 min Pause
- Stunde: 10:15 - 11:00 Uhr 20 min Pause
- Stunde: 11:25 - 12:10 Uhr 5 min Pause
- Stunde: 12:15 - 13:00 Uhr 15 min Mittagspause
- Stunde: 13:15 - 14:00 Uhr 5 min Pause
- Stunde: 14:05 – 14:50 Uhr
2. Räume der Schule:
01, 03, 1, 3, 101, 123, 124, Lehrerzimmer,
201, 203, 204, 218, 219, 223, 224,
301, 303, 304, 308,
Der Speiseraum wird gemeinsam mit der Grundschule genutzt.
3a)
Die Schüler finden sich pünktlich zum Vorklingeln auf dem Schulhof ein.
Es werden folgende Ein- und Ausgänge benutzt (vgl. Lageplan der Schule):
- Ausgang II/ III: - beim Verlassen der Schule
- Ausgang I: - nur 13:00 Uhr
- Eingang/Ausgang II/ III: - beim Kommen in die Schule und in den Pausen
3b)
Bei Regenwetter und kalten Temperaturen um die 0 Grad steht den Fahrschülern ab 7:00 Uhr der Speiseraum als Aufenthaltsmöglichkeit zur Verfügung.
Bei schlechten Witterungsbedingungen wird die Hofpause abgeklingelt, die Aufsichtsschüler der 10. Klasse übernehmen die Innenaufsicht.
Die Schüler verbringen dann die Pause im Unterrichtsraum. Der Lehrer der nachfolgenden
Stunde übernimmt die Aufsicht im Raum. Das gilt auch für ankommende Sportklassen.
4.
Alle Schüler tragen der Jahreszeit entsprechende Kleidung und legen ihre Oberbekleidung
in den dafür vorgesehenen Garderoben in den Klassenräumen ab.
5.
Jeder Schüler achtet auf Ordnung und Sauberkeit an seinem Arbeitsplatz, in den Klassen,
Fluren, Toiletten und im Schulgebäude insgesamt.
Das wilde Umherlaufen in den Pausen ist im Schulgebäude untersagt.
6.
Jeder Schüler ist für seine Schulsachen selbst verantwortlich.
Wertsachen: Geld, Schmuck, Handys ... sind nicht versichert.
7.
Getränke (Milch u.a.) und das Frühstück werden von allen Klassenstufen in der
1. Pause im Unterrichtsraum der folgenden Stunde eingenommen.
Schüler, die in der 1. und 2. Stunde im Biologieraum, Chemieraum, Werkraum sowie im PC-Raum Unterricht haben, frühstücken in den Sitzecken der 1. und 2. Etage.
Der Fachlehrer der 2. Stunde führt die Aufsicht.
8.
Der Getränkeautomat darf nur in der großen Pause (11.00 Uhr bis 11.25 Uhr), in den Freistunden/Ausfallstunden und nach Unterrichtsschluss benutzt werden. Die Becher verbleiben auf dem Schulgelände und werden in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern entsorgt.
9.
Die Aufsichten der Lehrer werden durch die Schülerordnungsgruppe unterstützt.
10.
Bei Ausfallstunden und nach Unterrichtsschluss erfolgt die Aufsicht nach dem Elternwillen.
Die Fahrschüler halten sich bis zu ihrer Abfahrt auf dem Schulgelände (Nähe Bushäuschen)
und bei ungünstiger Witterung im Speiseraum auf.
11.
Das Werfen mit Steinen, Schneebällen und anderen Gegenständen auf dem Schulhof ist untersagt. Das Betreten der Grünanlagen ist nicht gestattet.
12.
In den großen Pausen halten sich die Regelschüler auf dem Regelschulhof auf.
Das gilt auch für die Schüler der Klassen 5 und 6, die in der folgenden Stunde Sport haben.
13.
Die Unterrichtsräume sind nach jeder Stunde ordentlich und sauber zu verlassen. Im
Unterrichtsraum ist die Tafel zu reinigen.
Nach der letzten Stunde sind die Fenster zu schließen und die Stühle hochzustellen.
Die Lehrer schließen nur die Fachräume ab.
Der Schülerordnungsdienst wird durch den Klassenlehrer/ Fachlehrer in seine Aufgaben
eingewiesen und unterstützt.
14.
Mit Einrichtungsgegenständen, Lehrmitteln und dem persönlichen Eigentum der Schüler wird sorgsam umgegangen. Wer mutwillig Schäden verursacht, wird zur Verantwortung gezogen.
15.
Das Betreten des Schulgeländes an schulfreien Tagen ist untersagt.
Alle Besucher melden sich bitte im Sekretariat der Regelschule an.
16.
Liegengelassene und aufgefundene Gegenstände sind bei der Schulsachbearbeiterin, Frau Weiße, abzugeben.
17.
Schüler, die durch Krankheit oder anderes fehlen, sind durch die Erziehungsberechtigten
umgehend im Sekretariat bzw. beim Klassenlehrer zu entschuldigen.
18.
Das Radfahren auf dem Schulhof ist untersagt. Für Fahrräder wird keine Haftung übernommen.
19.
Die Nutzung von Mobiltelefonen ist im Schulgebäude sowie in der Sporthalle/ Umkleideraum nicht gestattet.
Das Rauchen und der Genuss von Alkohol sind grundsätzlich auf dem Schulgelände und im Schulhaus untersagt.
20.
In den Freistunden können die Schüler unter Aufsicht die Freizeitanlagen der Regelschule
benutzen (Kleinsportanlage).
21.
Bei Alarm werden die im Fachraum bzw. im Schulhaus aushängenden Fluchtwege genutzt.
22.
Das Parken auf dem Wirtschaftshof und auf dem Schulgelände ist grundsätzlich nicht gestattet! Parkgenehmigungen müssen bei der Stadtverwaltung Erfurt beantragt werden.
Be- und Entladen ist kurzzeitig möglich. Die Hinweise des Hausmeisters sind zu beachten.
23.
Des Weiteren gelten die allgemein bekannten Gesetze zum Schutz der Kinder und Jugendlichen sowie die Hygieneverordnung der jeweiligen Schulart.
Herr Dr. Jung
Schulleiter
Hygieneplan
Staatliche Regelschule Stotternheim
Gau-Algesheimer Straße 2, 99095 Stotternheim
-Ausbildungsschule-
Tel. 036204/70279 Fax: 036204/52733 e-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Hygieneplan
der Staatlichen Regelschule Stotternheim
Die Staatliche Regelschule Stotternheim befindet sich gemeinsam mit einer Grundschule in einem Schulgebäude. Trotz aller Trennungsabsichten werden viele Räumlichkeiten bzw. Funktionsräume von beiden Schulteilen genutzt.
Die Schule liegt in einer ländlichen und verkehrsberuhigten Zone. Das Schulgelände ist mit zahlreichen Sträuchern und Bäumen bepflanzt und bietet ausreichenden Sonnenschutz in den Sommermonaten.
Der nachfolgende Hygieneplan entspricht § 36 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz, wonach Gemeinschaftseinrichtungen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in Hygieneplänen festlegen müssen. Er wurde am 06.09.2010 von der Lehrerkonferenz bestätigt.
Inhalt:
1. Basishygiene
2. Schulreinigung
3. Interne Hygieneverfahren
4. Umgang mit Infektionskrankheiten
5. Erste Hilfe
6. Anlagen
1. Basishygiene
Gebäude und Außenanlagen
o Es findet momentan keine ausreichende Mülltrennung in den Klassenräumen und im Außenbereich statt.
Ausnahme: Schulhaus/Flurbereich (Mülltrennung: Gelber Sack-Biomüll-Restmüll/
Altpapier)
Abfallbehälter sind insgesamt in ausreichender Anzahl vorhanden:
Unterrichtsräume: 1 x
Außenbereich: 5 x
Schulhaus/Flurbereich: 1x Mülltrennung / je Etage
o Auf Beschluss des Schulträgers der Stadt Erfurt werden die Verwaltungsräume in den Ferien nicht gereinigt. Dies führt z. T. zu hygienischen Problemen, da die technischen Kräfte und die Lehrer auch in dieser Zeit ihre Tätigkeit in der Schule ausführen.
o Erforderliche Sicherheitsvorschriften im Außenbereich sind eingehalten und werden regelmäßig vom Schulträger der Stadt Erfurt/Amt für Bildung überprüft.
o Bauliche Maßnahmen zum Brandschutz und gemäß Infektionsschutz werden vom Schulträger beachtet.
Raumklima/Lüftung
Die Lüftung der Klassenräume liegt in der Verantwortung der Lehrkräfte. Sie soll regelmäßig erfolgen, da vor allem in der kalten Jahreszeit die Heizungen in den Klassenräumen nur unzuverlässig regulierbar sind.
Schwimmbadhygiene
Die unterrichtende Lehrkraft achtet auf strikte Einhaltung der im Strandbad Stotternheim
aushängenden Baderegeln.
Die Gewährleistung der Vorschriften zur Hygiene und Reinigung liegt nicht im Verantwortungsbereich der Schule. Bei Beanstandungen im Schwimmbad bezüglich der Hygiene ist der Betreiber die Stadt Erfurt/das Gesundheitsamt unverzüglich zu benachrichtigen.
Hygiene in der Sporthalle (Erfurter Straße, 99195 Stotternheim)
Die Halle ist im Sinne der Sauberkeit und einer wirksamen Fußpilzprophylaxe nur mit Turnschuhen nicht barfuß oder in Strümpfen zu betreten. Die Reinigung oder Desinfektion im Sporthallenbereich wird durch das Sportamt Erfurt veranlasst.
2. Schulreinigung
Die Gebäudereinigung liegt in der Verantwortung des Schulträgers, der Stadt Erfurt. Grundsätzlich reinigt entsprechendes Personal die Räume, Flure, Treppen und den Sanitärbereich der Regelschule montags bis freitags von 16.00 bis 20.00 Uhr nach einem festgelegten Revierplan. Der Reinigungsplan beinhaltet darüber hinaus eine „Leistungsbeschreibung“ über die Besonderheiten, Art und die Häufigkeit der Reinigung entsprechend der hygienischen Vorgaben und Absprachen mit der Stadtverwaltung Erfurt.
Die Reinigungsarbeiten werden durch den Schulhausmeister Herrn Bauner im Auftrag der Stadtverwaltung Erfurt überwacht.
Sanitäre Anlagen
Die Ausstattung der Abort/Vorräume (Wände, Fußboden, Armaturen, Sanitärkeramik) ermöglicht eine regelmäßige Feucht-/Nassreinigung. Vor- und Aborträume werden durch Kippfenster belüftet. Die Ausstattung ist wie folgt:
o Flachspülklosett mit Kunststoffbrille
o Urinale mit Zieleinsatz
o Intakte Toilettenpapierabgabe
o Im Vorraum: Waschbecken mit Einmalhandtüchern/Seifenspender/Papierkorb
3. Interne Hygieneverfahren
Händewaschen
Eine gründliche und regelmäßige Reinigung, insbesondere der Hände sowie häufig benutzter Flächen und Gegenstände, ist eine wichtige Grundlage für einen guten Hygienestatus. Eine Desinfektion ist dort notwendig, wo Krankheitserreger auftreten können und Kontaktmöglichkeiten zur Weiterverbreitung bestehen.
In jedem Unterrichtsraum ist ein Direktspender für Flüssigseife vorhanden. Einmalhandtücher befinden sich in Vorrichtungen neben allen Waschbecken, darunter ein Papierkorb (Abwurfbehälter).
Im Unterricht wird folgendes Händewaschverfahren zu Beginn des Schuljahres besprochen:
o nach jeder Verschmutzung, nach Reinigungsarbeiten,
o nach Toilettengängen bzw. Toilettenbenutzung,
o vor dem Umgang mit Lebensmitteln/Einnahmen von Speisen,
o nach Tierkontakt,
o oft und gründlich die Hände waschen, mindestens 15 Sekunden lang mit Wasser und Seife, auch zwischen den Fingern.
Händedesinfektion
Eine Desinfektion der Hände ist nur dann erforderlich, wenn die Hände Kontakt mit Wunden, Blut, Erbrochenem, Stuhl, Urin und anderen Körperausscheidungen hatten.
Zur Durchführung der Händedesinfektion ist wie folgt zu verfahren:
o Die Hände sollen trocken sein.
o Ggf. grobe Verschmutzungen vor der Desinfektion mit Einmalhandtuch entfernen.
o Ca. 3-5 ml des Desinfektionsmittels in die hohle Hand geben.
o Unter waschenden Bewegungen in die Hände einreiben. Dabei darauf achten, dass die Fingerkuppen und Fingerzwischenräume berücksichtigt werden.
o Während der Einwirkzeit (je nach Herstellerangabe 30 Sekunden bis 2 Minuten) müssen die Hände mit Desinfektionsmittel feucht gehalten werden.
Bei zunehmendem Auftreten von „Neuer Influenza“ sollte eine erhöhte Reinigungsfrequenz von Oberflächen mit häufigem Kontakt stattfinden. Der Schulleiter (Herr Dr. Jung) und der Hausmeister (Herr Bauner) beauftragen dazu die Reinigungskräfte. Zusätzlich gilt zu beachten, dass nach Benutzung des Computerkabinetts (z.B. Maus und Tastatur) die Hände gründlich zu waschen sind!
(Gebäude/Klassenraum)
Bevorratung von Hygienematerial
Bestimmte Situationen (zum Beispiel bei viralen Infektionen) machen es erforderlich, dass Hygienematerial verfügbar ist. Wir haben daher folgende Artikel bevorratet:
o Desinfektionsmittel - Krankenzimmer/Sekretariat
o Schutzhandschuhe, Wischeimer - Reinigungsmittelraum/Lehrerzimmer/Sekretariat/Hausmeisterraum
o Mundschutz bzw. Taschentücher – Klassenraum/Erste Hilfekasten
Die Reinigungsarbeiten sind bei den o. g. Vorfällen (Erbrechen, starken Blutungen usw.)
in der Regel von den technischen Kräften der Schule vorzunehmen.
Der Kunstraum (03) wird wegen seiner Fachspezifik (Umgang mit Farben- häufiges Händewaschen) mit der doppelten Anzahl von Papierhandtüchern als normal ausgestattet.
Garderobe
Das Unterbringen der Oberbekleidung (Anorak, Pullover usw.) erfolgt im Klassenraum. Die Räume sind daher zusätzlich bei entsprechender Feuchtigkeit der Bekleidung zu lüften.
Arbeitsgemeinschaften „Kochen“
Zur Vermeidung von lebensmittelbedingten Erkrankungen und Erkrankungshäufungen in Schulen müssen an den Umgang mit Lebensmitteln besonders hohe Anforderungen gestellt werden. Die Vorgaben der Lebensmittelhygiene-Verordnung und anderer lebensrechtlicher Vorschriften werden eingehalten.
Bei gemeinsamen Aktionen (z. B. gemeinsames Frühstück, Weihnachtsbäckerei…) können Krankheitserreger in mitgebrachten Speisen direkt oder indirekt auf den Menschen übertragen werden.
Der Hausmeister, die Hausarbeiterin und die unterrichtenden Lehrkräfte sollen bei Benutzung der Lehrküche täglich folgende Dinge überprüfen:
o Überprüfung der Verfalldaten,
o Überprüfung der Räume auf Schädlinge
o Überprüfung der Spender für Flüssigseife, Desinfektionsmittel und Einmalhandtücher an den Händewaschplätzen.
Vor jeder „Koch-AG“ ist darauf zu achten, dass die Hände gründlich gewaschen werden, dass lange Haare ggf. zusammenzubinden sind und der Umgang mit rohem Fleisch vermieden wird. Nach dem Unterricht sind Küchenabfälle unmittelbar zu entsorgen. Personen, die an infizierten Hautveränderungen oder an einer infektiösen Gastroenteritis leiden, dürfen am „Kochunterricht“ nicht teilnehmen. Die Lehrkräfte werden vom Schulleiter bzw. Hausmeister zu Beginn des Schuljahres darüber belehrt.
Die Belehrung der externen Mitarbeiter erfolgt über die jeweilige Firmenleitung.
Mittagsversorgung: Partyservice Finke, 99189 Haßleben, Bachhausgasse 88
Getränkeautomat: Gunter Eubling, An der Klinge 3, 99195 Stotternheim
Reinigung: Moderne Raumpflege GmBH Mesch & Bretschneider
Waidmühlenweg 16, 99089 Erfurt
Kontrollen zur Einhaltung der hygienischen Anforderungen erfolgen zusätzlich monatlich durch den Schulleiter bzw. Hausmeister.
4. Umgang mit Infektionskrankheiten
Belehrung
Alle Lehrkräfte und Mitarbeiter werden gemäß § 35 IfSG (in Verbindung mit § 34 IfSG) vor der erstmaligen Aufnahme ihrer Tätigkeit und im Weiteren mindestens im Abstand von
2 Jahren, hier jährlich, über die gesundheitlichen Anforderungen und Mitwirkungspflichten vom Schulleiter belehrt. Die Belehrung ist zu unterschreiben. Das Protokoll wird für die Dauer von 3 Jahren aufbewahrt.
Besuchsverbot und Wiederzulassung
a) Lehrkräfte und Mitarbeiter
Im Falle einer Erkrankung bzw. eines Verdachtsfalles, einer Verlausung, einer Ausscheidung von Krankheitserregern oder einer bestehenden Erkrankung gemäß § 34 IfSG ist der Betroffene verpflichtet, dies der Schulleitung zu melden. Die betroffene Person darf in der Zeit der Ansteckungsfähigkeit keine Tätigkeiten ausüben, bei denen sie Kontakt mit den Betreuenden haben. Die Wiederzulassung zur Unterrichts- bzw. Betreuungstätigkeit ist gegeben, wenn in der Regel nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht zu befürchten ist.
b) Schüler/innen
Auch bei Schülern ist im Infektionsschutzgesetz § 34 verankert, bei welchen Infektionen für Kinder und Jugendliche ein Besuchsverbot für Einrichtungen besteht. Der erneute Besuch der Schule ist dann wieder zulässig, wenn die ansteckende Erkrankung abgeklungen bzw. nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht mehr zu befürchten ist. In der Praxis hat sich ein entsprechendes schriftliches Attest des behandelnden Arztes bewährt.
Bei der „Neuen Influenza“ können erkrankte Kinder 10 Tage (bzw. Kinder, die zu den engen Kontaktpersonen des Erkrankten gehören 7 Tage) nach Erkrankungsbeginn die Schule wieder besuchen.
Beispiel 1: Läusebefall
Besonders in Gemeinschaftseinrichtungen muss immer und wiederholt mit dem Auftreten von Kopfläusen gerechnet werden. Festgestellter Kopflausbefall erfordert ohne Zeitverzug eine Mitteilung an die Schulleitung. Sollte das Sekretariat nicht besetzt sein, so können Nachrichten per Fax (036204/52733) oder E-Mail versandt werden
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Eltern sind verpflichtet (IfSG 34, Abs. 5) diese Mitteilung gegenüber der Schule zu tätigen. Bei festgestelltem Kopflausbefall durch die Lehrkraft sind die Eltern zu informieren. Das betroffene Kind ist vom Unterricht auszuschließen.
Beispiel 2: Neue Grippe/Influenza „Schweinegrippe“
Eine Infektion mit der „Neuen Influenza“ verläuft nach bisherigen Erfahrungen eher milde. Bei Personen mit Vorerkrankungen (z.B. chronische Krankheiten der Atemwegsorgane, des Herzkreislaufsystems oder Immunabwehr) sowie bei Schwangeren kann sie aber auch zu schweren Verläufen führen. In der Regel treten die ersten Krankheitszeichen 1-7 Tage nach einer Ansteckung auf. Durch Niesen und Husten, aber auch durch direkten Kontakt, z. B. über die Hände, die mit erregerhaltigem Sekret verunreinigt sind, können andere Personen angesteckt werden.
Die typischen Krankheitszeichen der „Neuen Influenza“ sind:
o plötzlich beginnendes Krankheitsgefühl,
o Fieber = 38 Grad/ C teilweise mit Schüttelfrost,
o Husten oder Atemnot,
o Muskel-, Glieder- und /oder Kopfschmerzen,
o Halsschmerzen bzw.
o Schnupfen oder verstopfte Nase.
Folgende Maßnahmen tragen zur Vermeidung der „Neuen Influenza“ bei:
o Strikte Anwendung von personenbezogener Hygiene, d.h. regelmäßiges Händewaschen mit Wasser und Seife für mindestens 15 bis 20 Sekunden.
o Vermeidung von Berührungen der Augen, Nase oder Mund durch die eigenen Hände.
o Vermeiden von engen Kontakten zu möglicherweise erkrankten Personen.
o Vermeidung von Anhusten und Anniesen.
o Beim Husten und Niesen von anderen Personen Abstand halten und am besten ein Papiertaschentuch vor den Mund halten, das anschließend in den Abfall entsorgt wird. Danach möglichst sofort die Hände waschen.
o Wer krank ist, gehört ins Bett und sollte nicht zur Schule oder zur Arbeit gehen.
o Viel lüften (3 bis 4x täglich Stoßlüftung von 5 bis 10 Minuten).
Kranke Schüler dürfen nicht am Unterricht teilnehmen. Wenn die Symptome, der plötzliche Beginn und die zu ermittelnden Begleitumstände auf eine neue Influenza hinweisen, dann sollten die Eltern folgendermaßen informiert werden:
o Es wird empfohlen einen Arzt aufzusuchen. Die Arztpraxis sollte unbedingt vorher auf eine vermutete Infektion mit „Neuer Influenza“ hingewiesen werden, damit sie entsprechende Vorkehrungen treffen kann.
o Über die Notwendigkeit einer spezifischen Labordiagnostik bzw. Behandlung entscheidet der Arzt.
o Falls eine „Neue Influenza“ diagnostiziert wird, meldet der Arzt dies dem örtlichen zuständigen Gesundheitsamt. Das Gesundheitsamt wird sich ggf. wegen Maßnahmen an die Schule wenden.
o Für die Eltern besteht keine gesetzliche Verpflichtung, die Diagnose der „Neuen Influenza“ der Schule mitzuteilen. Es erscheint aber sinnvoll, mit den Eltern entsprechende Absprachen zu treffen und um Kooperation zu bitten.
Sichtlich erkrankte Kinder sollten schnellstmöglich vom Unterricht ausgeschlossen und aus der Schule abgeholt werden. Bis zum Eintreffen der Eltern muss das erkrankte Kind unter Aufsicht getrennt von den gesunden Kindern bleiben.
Treten bei den Lehrkräften Influenza ähnliche Symptome auf, sind diese Mitarbeiter von der Arbeit freizustellen. Es sollte schnellstmöglich ein Arzt aufgesucht werden.
Falls in der Schule mehrere Krankheitsfälle auftreten, so entscheidet das Gesundheitsamt Erfurt unter Berücksichtigung der spezifischen Gegebenheiten, welche Maßnahmen zu ergreifen sind.
Nur das Gesundheitsamt kann in Abstimmung mit dem zuständigen Schulträger im Einzelfall und im Pandemiefall die Schließung der Schule veranlassen.
Meldepflicht der Schule
Der Klassenlehrer verständigt bei festgestelltem Läusebefall im Einvernehmen mit der Schulleitung (schriftliche Mitteilung mit Rückantwort) unverzüglich die Eltern der betroffenen Klasse.
Die anderen Klassen werden ebenfalls in Form eines Schreibens oder einer Mitteilung im Hausaufgabenheft über den Befall informiert.
Der Rücklauf der Elterninformation wird vom Klassenlehrer kontrolliert. Bei Nichtabgabe kann eine Kopfkontrolle durch die Lehrkraft oder Mitarbeiter des Gesundheitsamtes erfolgen. Diese ersetzen nicht die Kontrollaufgaben der Eltern.
Die Schule hat eine Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt nach IfSG 34, Abs. 6. Die Meldung erfolgt über das Sekretariat bzw. die Schulleitung.
Eine unverzügliche Meldung an das Gesundheitsamt Erfurt durch die Schule ist notwendig, wenn Beschäftigte, Schüler oder Eltern (ggf. über den Klassenlehrer)
o das Vorliegen bzw. den Verdacht eines Sachverhaltes gemäß § 34 Absatz 1-3 IfSG (Infektionskrankheit, Verlausung, Ausscheidung) melden,
o zwei oder mehr gleichartige, schwerwiegende Erkrankungen melden und als deren Ursache Krankheitserreger anzunehmen sind,
o wenn zwei oder mehr Kinder in einer Schulklasse oder mit sonstigem Kontakt zueinander Symptome aufweisen, die auf die „Neue Influenza“ hindeuten, dann hat gemäß
§ 34 Abs. 6 Infektionsschutzgesetz die Schulleitung dies dem Gesundheitsamt mitzuteilen. Das Gesundheitsamt kann veranlassen, dass Untersuchungen bei den Kindern durchgeführt werden.
5. Erste Hilfe (Hauptstandort im Sekretariat der Regelschule)
o Für die Erste Hilfe sind nur Einrichtungen zur Rettung aus Gefahr für Leben und Gesundheit bereitgestellt, die den Vorschriften der Unfallverhütungsvorschrift GUV 0.3 und den allgemein anerkannten technischen, medizinischen und hygienischen Regeln entsprechen.
o Die Zugänglichkeit zur Ausrüstung ist über die Sekretärin, den Hausmeister bzw. die Schulleitung gewährleistet.
o Alle Versorgungsfälle werden im grünen Verband-Buch eingetragen.
o Die Erste-Hilfe-Ausbildung haben: Rektor, Hausmeister, Sekretärin, alle Lehrkräfte und Mitarbeiter gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
Zuständigkeiten
1. Alle Lehrkräfte leisten bei Unfällen und Verletzungen adäquate Hilfe.
2. Die Schulsekretärin ist für die Überwachung der „Erste Hilfe Ausstattung“ im Sanitätsraum (Regelschulsekretariat) verantwortlich. Sie sorgt dafür, dass die Verbandskästen nach DIN 13157 und die Sanitätstaschen nach DIN 13164 ausgestattet sind. Dazu kommt jeweils eine fest verschließbare Flasche mit Händedesinfektionsmittel der DGHM – Liste. Das Ablaufdatum ist regelmäßig zu prüfen (vierteljährlich).
3. Verbandskästen befinden sich in allen Fach- und Klassenräumen, Lehrerzimmer, Sportlehrerzimmer (Sporthalle – Erfurter Straße, 99095 Stotternheim) und Lehrküche.
4. Im Sekretariat der Regelschule befindet sich ein separater Sanitätsraum mit einer Liege.
5. Eine Liste mit den Notrufnummern befindet sich jeweils unmittelbar in Telefonnähe (Sekretariat, Lehrerzimmer, Sporthalle).
Herr Dr. Jung
Schulleiter Erfurt-Stotternheim, den 06.09.2010
6. Anlagen:
· Telefonlisten - Notfallnummer
· Telefonlisten - Ansprechpartner Stadt Erfurt
· Telefonliste - Erreichbarkeit/Versorgungsträger (Mittagessen, Getränke)
· Reinigung - Leistungsbeschreibung der Stadt Erfurt
· Reinigung - Revierplan Regelschule Stotternheim